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Asbestmessung nach Sanierung
Nach einer Asbestsanierung muss nachgewiesen werden, dass der Bereich wieder sicher genutzt werden kann. Welche Messung dafür nötig ist, hängt vom Sanierungsfall und den geltenden Vorschriften ab.

Zwei Arten von Messungen
Allgemein
Raumluftuntersuchung
Eine Messung zur Einschätzung der Situation, etwa nach kleineren Arbeiten oder auf Wunsch des Eigentümers. Sie liefert eine Information, aber keine formale Freigabe.
Formal
Freigabemessung
Nach Sanierungen in abgeschotteten Bereichen, etwa bei schwach gebundenem Asbest, wird vor der Freigabe eine Messung in einem festgelegten Verfahren durchgeführt. Grundlage sind unter anderem die TRGS 519, die Asbest-Richtlinie und VDI 3492. In der Regel muss die Messung unabhängig vom Sanierungsunternehmen erfolgen.
Was wir vorab klären
- Welche Materialien wurden saniert und in welchem Verfahren?
- Welche Messung schreibt der Sanierungsplan oder die Behörde vor?
- Ist der Bereich gereinigt und für die Messung vorbereitet?
- Welche Unterlagen liegen vor: Arbeitsplan, Anzeige, Sanierungsprotokoll?
